Kfz-Unfall – was ist zu tun?

Ein Autounfall ist schnell passiert – nach dem ersten Schrecken sollte der Fahrer überlegt und umsichtig handeln, damit es am Unfallort nicht zu weiteren Vorkommnissen kommt. Doch auch später bei der Schadensabwicklung sind einige Dinge zu beachten, die wir nachfolgend zusammengestellt haben.

© istock.com/vm

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Das richtige Verhalten am Unfallort

Zunächst einmal gilt es, nach dem Unfall die Ruhe zu bewahren und den Unfallort folgendermaßen abzusichern:

  • am Fahrzeug Warnblinkanlage einschalten
  • vor dem Aussteigen Warnweste anziehen
  • in 100 Metern Entfernung Warndreieck aufstellen
  • bei geringen Schäden das Fahrzeug umgehend aus der Gefahrenzone bringen
  • bei größeren Schäden Polizei anrufen und warten, bis der Unfall aufgenommen wurde
  • Verletzte versorgen und Rettungskräfte informieren
  • Ausweis des Unfallgegners zeigen lassen
  • alle wichtigen Daten notieren, wie Kfz-Kennzeichen und Versicherungsnummer
  • Zeit und Ort des Unfalls schriftlich festhalten
  • Fotos vom Unfall machen
  • Anschriften der Unfallzeugen notieren
  • Unfallbericht ausfüllen und von den Beteiligten unterschreiben lassen
  • Versicherungsschaden beim Versicherer melden

Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?

Immer dann, wenn auch Personen zu Schaden gekommen sind, ist unbedingt die Polizei einzuschalten. Aber auch dann, wenn die Sachschäden schwerer sind oder wenn Unfallbeteiligte unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Oder auch bei Fahrlässigkeit, zum Beispiel bei der Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee. Bei leichten Blechschäden ist es zwar nicht verboten, die Polizei hinzuzurufen, aber grundsätzlich auch nicht erforderlich. Ebenfalls dann, wenn das am Unfall beteiligte Fahrzeug und/oder der Fahrer im Ausland zugelassen ist oder wohnt, sollte die Polizei zu Rate gezogen werden.

Wann muss die Versicherung informiert werden?

Wir raten grundsätzlich, bei einem Unfall die Versicherung zu informieren. Welche Pflichten der Versicherungsnehmer hat, ist bei allen Versicherern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Besonders dann, wenn der Versicherungsnehmer die Schuld an dem Unfall trägt, sollte umgehend die Versicherung in Kenntnis gesetzt werden. Sie kümmert sich um die weitere Vorgehensweise – Schuldeingeständnisse am Unfallort sind unbedingt zu vermeiden.

Tipp: Bei einem Verkehrsunfall steht dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses können Autofahrer nutzen, um die Kfz-Versicherung zu wechseln und einen günstigeren Anbieter zu finden, wie beispielsweise die R+V24.

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