Ob Oldtimer, Jungtimer oder PKW – Drogen am Steuer: Das ist die Gesetzeslage

Dass es nicht in Ordnung ist, sich berauscht hinters Steuer zu setzen, dürfte eigentlich jedem klar sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass die Polizei völlig zugedröhnte Fahrer aus dem Verkehr zieht. Am häufigsten sind natürlich Vergehen mit Alkohol am Steuer. Aber immer wieder werden auch Fahrer auffällig, die andere Substanzen im Blut haben. Die Weiterfahrt wird natürlich unterbunden, wenn ein Drogentest positiv verläuft. Aber was passiert eigentlich danach? Gibt es ähnlich wie beim Alkohol eine Mindestgrenze, unter der illegale Drogen im Blut nicht geahndet werden? Oder ist in jedem Fall der Führerschein weg?

Keine Nachsicht bei harten Drogen

Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss bereits beim ersten Mal ein Bußgeld in Höhe von 500 € bezahlen, für Wiederholungstäter erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 1.500 €. Wenn es sich um harte Drogen wie Kokain, Amphetamine oder ähnliches handelt, wird nicht lange gefackelt: Sobald die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfall informiert wird, ist auch der Führerschein weg. Wer ihn wiederhaben möchte, muss mindestens ein Jahr Abstinenz nachweisen können und anschließend eine MPU bestehen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Menge die Betäubungsmittel oder ihre Abbauprodukte im Blut nachgewiesen wurden. Selbst wer ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr beim Konsum harter Drogen erwischt wird – oder diese gegenüber der Polizei zugibt – darf erst einmal zu Fuß gehen. Denn für die Fahrerlaubnisbehörde ist das bereits Grund genug, dem Betroffenen die Fahreignung abzusprechen.

Cannabis: es kommt darauf an

Lediglich für Cannabiskonsumenten gibt es eine Sonderregelung. Hier kommt es ähnlich wie beim Alkohol auf die Menge des berauschenden Cannabinoids THC im Blut an. Wer weniger als 1,0 ng/ml THC im Blut hat, kommt noch mal mit einem blauen Auge davon. Bis zu diesem Wert wird er trotz Cannabiskonsums nicht als fahruntauglich eingestuft und muss dementsprechend kein Bußgeld bezahlen. Ärger mit der Führerscheinstelle kann es trotzdem geben, denn häufig wird auch der Wert des Abbauprodukts THC-Carbonsäure gemessen. Ist er zu hoch, gilt das als Indiz für einen regelmäßigen Konsum. Und der wiederum ist Grund genug, die Fahreignung anzuzweifeln. Auch in diesem Fall heißt es also Führerschein abgeben, ein Jahr Abstinenz nachweisen und die MPU besuchen. Weil THC teilweise auch noch Tage nach dem Cannabiskonsum im Blut nachweisbar ist, ist große Vorsicht geboten.

Entwarnung für CBD-Vaper

Keine Sorgen müssen sich hingegen Nutzer des Cannabinoids CBD machen, da es im Straßenverkehr nicht verboten ist. Solange das genutzte Produkt frei von THC ist, gibt es keine Probleme. Gerade unter Vapern wird diese Frage immer wieder gestellt. Besonders aufgrund von Online-Anbietern wie zamnesia.com/de haben CBD Liquids Deutschland im Sturm erobert. Viele Vaper haben sich diesem Trend einfach angeschlossen, ohne die Rechtslage zu hinterfragen. Die Inhaltsstoffe eines typischen CBD Liquids sind aber im Hinblick auf den Straßenverkehr völlig unbedenklich. Neben Trägerstoffen wie Glycerin, Propylenglykol oder MCT-Öl sind in der Regel nur Terpene sowie CBD-Isolat enthalten. Da seriöse Hersteller für Liquids ohnehin nur CBD-Kristalle von großer Reinheit einsetzen, ist das problematische THC allenfalls in geringen Spuren enthalten. Wer am Steuer ein paar Züge an der E-Zigarette nimmt, wird deshalb also nicht gleich mit auf die Wache genommen.

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