Oldtimer-Zulassung – worauf man achten sollte

Sicher ist ein Oldtimer als Wertanlage geeignet, aber natürlich gibt es auch viele Autofahrer, die die Straßen mit ihrem Oldtimer unsicher machen wollen. Für die Oldtimer-Zulassung gibt es mehrere Möglichkeiten, wobei jede Variante unterschiedliche Kosten verursacht und mit anderen Hürden verbunden ist. Worauf sollte man also bei der Zulassung des historischen Fahrzeugs achten?

Wann ist ein Oldtimer überhaupt ein Oldtimer?

Als Oldtimer werden per Definition Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren das erste Mal in den Verkehr gekommen sind. Ein Fahrzeug kann nur als Oldtimer zugelassen werden, wenn es „zur Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt wird. Seit 2007 ist es leider nicht mehr möglich, Autos, die lediglich älter als 20 Jahre sind, als Youngtimer zuzulassen.

Ein Oldtimer-Gutachten wird benötigt

Allerdings gibt es bei Oldtimern doch einige Unterschiede, die man beachten sollte. Zunächst einmal muss ein spezielles Gutachten vorliegen. Darin wird von einem anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieur oder Prüfer bestätigt, dass der Wagen wirklich als Oldtimer eingestuft werden kann. Dafür muss sich das Fahrzeug beispielsweise noch weitestgehend in seinem Originalzustand befinden, sodass bei größeren Umbauten die Anerkennung scheitern kann.

Reguläre oder Saisonzulassung?

Grundsätzlich kann ein Oldtimer natürlich ganz normal zugelassen werden, wie das bei jedem anderen Fahrzeug auch möglich ist. Dafür benötigt man nur eine aktuelle HU-Bescheinigung. Bei Wiederanmeldungen wird nur noch eine Vollabnahme verlangt, wenn das Auto bereits länger als sieben Jahre zugelassen war oder technisch verändert wurde. Alternativ ist eine Saisonzulassung möglich, die Kosten und Zeit spart, wenn der Oldtimer ohnehin nur in den Sommermonaten genutzt werden soll. Fahrten ins Ausland sind mit dem Oldtimer in beiden Fällen problemlos möglich – egal, ob man sich für ein Saisonkennzeichen oder für die reguläre Zulassung entscheidet. Allerdings greifen in diesen Fällen auch die begehrten Steuervergünstigungen nicht.

H-Kennzeichen oder 07er-Kennzeichen?

Um mit dem Oldtimer legal und sicher durch den Verkehr zu kommen, kann man sich alternativ zur regulären Zulassung auch für das H-Kennzeichen oder das rote 07er-Kennzeichen entscheiden. Ersteres ist einfacher zu erhalten, allerdings ist das 07-Kennzeichen beliebter, denn es kann gleich für mehrere Veteranen verwendet werden. Das bedeutet: Das gleiche rote Dauerkennzeichen kann abwechselnd für mehrere Oldtimer eingesetzt werden, ohne dass sich die Besteuerung dadurch erhöht. Prinzipiell ist die 07er-Zulassung der einfachste Weg, um einen Oldtimer zuzulassen: Man braucht weder eine gültige Betriebserlaubnis noch eine amtliche Zulassung. Auf eine Hauptuntersuchung kann ebenso verzichtet werden. Allerdings ist bei der erstmaligen Zuteilung ein Oldtimer-Gutachten erforderlich. Das H-Kennzeichen bietet Oldtimer-Fahrern die Möglichkeit, das Auto weitgehend ohne Einschränkungen einzusetzen. Es muss jedoch per Gutachten nachgewiesen werden, dass das Auto wirklich als Oldtimer anerkannt wird. Leider gibt es H-Kennzeichen nicht als Saisonkennzeichen. In beiden Fällen ist die Kfz-Steuer deutlich günstiger: Es fallen nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für alle anderen Fahrzeuge im Jahr an. Des Weiteren hat man den Vorteil, dass man weder mit H- noch mit 07-Kennzeichen eine Umweltplakette braucht, um in Umweltzonen zu fahren.

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