Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen können kombiniert werden!

Moselschiefer Classic 2015

Der bereits im Dezember 2016 veröffentliche Verordnungsentwurf wurde von den Insidern als Weihnachtsgeschenk für die Oldtimerszene verstanden, denn neben der im Kern auf den Weg gebrachte sogenannte zweite Stufe der i-Kfz-Infrastruktur wurde klargestellt, dass künftig Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, wovon sicher viele Besitzer von historischen Fahrzeugen sehr stark profitieren!

Moselschiefer Classic 2015

ADAC Moselschiefer Classic – Foto: PhotoAHRt

 

In der Sitzung des Bundesrates wurde am 10.2.2017 die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beschlossen:

Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.”

Einsparung auch bei der Kfz-Versicherung und KFZ Steuer möglich

Es ist davon auszugehen, dass die neue Kennzeichen-Kombination noch in dieser Oldtimer-Saison beantragt werden kann. So zu lesen im ADAC Oldtimer Newsletter. 

Anstatt der 191 EUR (Motorrad 46 EUR), die für eine ganzjährige Zulassung als Oldtimer fällig werden, lassen sich mit der Kombination als Saisonkennzeichen doch einige EUR sparen. Wer sein Fahrzeug nur halbjährlich zulässt, z.B. von Mai bis Oktober, kann so 95 EUR pro Jahr sparen. Und wer nur ein paar Monate im Sommer mit dem Oldie fahren möchte, der kann theoretisch noch mehr sparen. Mit dem Saisonkennzeichen kann ein Kfz mindestens 2 Monate und maximal 11 Monate zugelassen werden.

Auf dem Kennzeichen sind maximal 8 Zeichen erlaubt. Nachdem die Zulassungsverordnung nur 8 Zeichen und Ziffern auf dem Kennzeichen erlaubt, wird es zumindest bei den kleineren Zulassungsbezirken mit drei Buchstaben etwas eng werden. Hier ist aber davon auszugehen, dass die Zulassungsbehörden entsprechend kurze Kombinationen speziell für die Oldtimer-Fahrzeuge reservieren werden.

Kein Saisonkennzeichen für 07 Oldtimersammelkennzeichen!

Moselschiefer Classic 2015

ADAC Moselschiefer Classic – Foto: PhotoAHRt

Nicht inbegriffen von dieser Regelung sind allerdings die begehrten 07 Oldtimersammelkennzeichen. Nicht zu verwechseln mit der 06-Händlernummer. Eine 07er Nummer wird nach ganz speziellen Vorgaben und Prüfungen ganz bewusst nur an Oldtimersammler mit besonderen Auflagen vergeben. 07 Fahrzeuge werden meist noch seltener als Oldtimer mit dem alltagstauglichen H-Kennzeichen bewegt! Die KFZ-Versicherung macht bei einer 07 jedoch keine Abstufung, auch wenn der Wagen nur vereinzelt im Jahr zu einem Treffen bewegt wird. 

Umfassende Informationen zu diesem Thema der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für Oldtimer finden sich im aktuellen ADAC Oldtimer Newsletter. Abonnieren macht also Sinn!

 

Titelbild: PhotoAHRt.de

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